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  • 5. August 2018

Begutachtung

Wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt haben, beauftragt die Pflegekasse einen medizinischen Dienst mit der Begutachtung des Hilfebedarfs. Anhand der in dieser Begutachtung festgestellten Einschränkungen in der Selbstständigkeit und bei den Fähigkeiten wird der Pflegegrad ermittelt.

Es werden 5 Pflegegrade im Bereich der Selbstständigkeit und Fähigkeiten unterschieden. Die hauswirtschaftliche Versorgung, sowie außerhäusliche Aktivitäten werden zwar erfasst, haben aber keinen Einfluss auf den Pflegegrad.

Das Ergebnis seiner Begutachtung teilt der MDK Ihrer Pflegekasse mit. Diese entscheidet dann auf der Grundlage dieses Gutachtens über den Pflegegrad. Die Pflegekasse teilt Ihnen ihre Entscheidung im Rahmen eines Bescheides mit.