Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld nutzen und ihre Pflege somit mit selbst beschafften Pflegehilfen organisieren, müssen ab Pflegegrad 2 in bestimmten Abständen einen so genannten „Beratungsbesuch“ nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen. Wer einen Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 hat, muss diesen Besuch halbjährlich bei sich Zuhause durchführen lassen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4…