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  • 5. August 2018

Bescheid

Der Bescheid ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht und bezeichnet eine konkrete Anordnung einer Behörde bzw. einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Eine Genehmigung oder Ablehnung eines Antrages bei einer Behörde oder gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse ist immer ein Bescheid.

Das Besondere an einem Bescheid ist, dass ein  Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) möglich ist und der Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss.