• Allgemein
  • 5. August 2018

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

In jedem Pflegeheim müssen die Bewohner einen einrichtungseinheitlichen, pflegebedingten Eigenanteil bezahlen.
Dadurch gibt es innerhalb ein und derselben Einrichtung trotz unterschiedlicher Pflegegrade keinen Unterschied bei den pflegebedingten Eigenanteilen der Bewohner.