Wohnraumanpassung

Was Sie zum Thema Wohnungsanpassung wissen sollten

Gebrechlichkeit im hochbetagten Alter, sowie gesundheitliche Probleme können dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihr Leben so zu meistern, wie es Ihnen als jüngerer möglich war. Stufen und sanitäre Anlagen werden zum Problem. Irgendwann können Sie nicht mehr richtig Treppen steigen oder haben Schwierigkeiten, sich in ihrem vorhandenen Bad zu baden oder zu duschen. Deshalb müssen Sie nicht automatisch Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen. Denn oft kann die Wohnung oder das Eigenheim seniorengerecht und barrierefrei umgestaltet werden. Dazu sollten Sie jedoch eine fachkundige Beratung hinzu ziehen.
Sie werden dann erfahren, dass Sie bei Treppen einen Lift einbauen lassen können, Ihr Sessel eine Aufstehhilfe erhalten kann und auch Ihr Bad kann altersgerecht gestaltet werden. In Bäder von guten Herstellern (wie Dornbracht) können nachträglich kleine Helfer eingebaut werden, wie etwa der höhenverstellbare Waschtisch und Haltegriffe in der Dusche, an der Badewanne oder neben der Toilette, die zusätzlichen Halt geben. Klug ist es, schon in gesunden Jahren bei anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen an die Zukunft zu denken und „barrierefrei“ zu planen. Die bodengleiche Duschkabine ist auch im jungen Alter schick. Im fortgeschrittenen Alter ist sie eine große Erleichterung.

Wie Sie sehen, kann die Wohnraumanpassung eine Alternative zum Wohnen im Alten- oder Pflegeheim sein. Dafür sprechen Gründen wie die Erhaltung Ihres sozialen Umfeldes etwa in der Nachbarschaft und Ihre selbständige Lebensführung. Aber eine Wohnungsanpassung kostet auch Geld. Durchschnittliche Kosten für eine Wohnraumanpassung liegen bei ca. 5.000 – 8.000 €. Bei Vorliegen eines Pflegegrades erhalten Sie einen Zuschuss von der Pflegekasse.

Bei Umbauten wie etwa im Badezimmer zeigt sich schnell, dass nicht alle notwendigen Maßnahmen über die Pflegekassen finanziert werden können. Immer wenn es in den Bereich „Sanierung“ geht, kommt die Pflegekasse als Kostenträger nicht mehr infrage.
Aber gerade in Altbauten kann es im Mauerwerk zu Salzausblühungen kommen. Als Laie verwechselt man eine Salzausblühung auch schnell mit weißem Schimmelpilz an den Wänden. Zwar sind diese Ausblühungen im Mauerwerk nicht so gefährlich, wie der Schimmelpilz, aber sie sind ein Warnzeichen, dass es ein Feuchtigkeitsproblem in der Mauer gibt. Deshalb sollten Sie diese Anzeichen von Feuchtigkeit ernst nehmen und die Ursache spätestens beim barrierefreien Umbau beheben lassen.

Diese Maßnahmen können von der Pflegekasse finanziert werden

Anpassungen ausserhalb der Wohnung

  • Ebenerdiger Zugang,
  • Vergrößerung der Türen, Abbau von Türschwellen, Installation von Türen mit pneumatischem Türantrieb
  • Anordnung von Schalterleisten,
  • Briefkasten in Greifhöhe,
  • Anbringen von Haltestangen,
  • Schaffung von Sitzplätzen im Treppenhaus,
  • Orientierungshilfen für Sehbehinderte,
  • Treppenumbauten, Rampen und Treppenlifte,
  • Ausgenommen: Parkplätze, Pflasterung des Hauszugangs

Veränderungen innerhalb der Wohnung

  • Schaffung von Bewegungsflächen durch Installation der Waschmaschinenanschlüsse in der Küche, anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung von Wasser- und Stromanschlüssen) ,
  • Änderung des Bodenbelags, um Stolperquellen, Rutsch – und Sturzgefahren zu beseitigen,
  • Veränderung der Heizung, Heizungsventile in Greifhöhe,
  • Änderung der Lichtschalter und Steckdosen,
  • Reorganisation der Wohnung (Stockwerktausch),
  • Treppenlifte, Sitzlifte,
  • Türvergrößerungen, Abbau von Türschwellen, Türanschläge,
  • Fenstergriffe auf Greifhöhe,
  • Hausnotruf.

Küche

  • Armaturen,
  • Bodenbelag,
  • mit Rollstuhl unterfahrbare Kücheneinrichtung.

Bad

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades / WCs (Änderung der Bausubstanz), Armaturen,
  • Umbau eines vorhandenen Bades, etwa Duschplatz, wenn eine Badewanne nicht mehr genutzt werden kann,
  • Badewanneneinstiegshilfen, Sitzhöhe WC,
  • rutschhemmende Bodenbeläge insbesondere in der Dusche,
  •  Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen, höhenverstellbarer Waschtisch.

Schlafzimmer

  • Bettzugang,
  • Bodenbelag,
  • Lichtschalter und Steckdosen vom Bett aus zu erreichen.

Treppenhaus

Es ist auch sinnvoll, etwa in Mehrfamilienhäusern, das Treppenhaus nicht aus dem Auge zu verlieren. Viele Stürze, die Konochenbrüche zur Folge haben und später zu Pflegebedürftigkeit führen können, passieren auf Treppen. In einigen Ein- und Zweifamilienhäusern oder wenn es um den Weg in den Keller geht, fehlt in  Treppenhäusern oftmals Tageslicht. Hier ist eine gute Treppenbeleuchtung besonders wichtig, um Sicherheit zu geben und Stürze zu vermeiden.
Dabei sollte bei einer Neugestaltung der Beleuchtung darauf geachtet werden, dass auch jede Treppe beleuchtet wird, um ein folgenreiches Stolpern zu vermeiden.

Sofortmaßnahmen

Bereits mit wenig Zeit- und Kosteneinsatz können Massnahmen der Wohnraumanpassung getroffen werden. Hier einige Beispiele:

  • flache und rutschfeste Fußmatte an der Wohnungstür
  • Verlängerung der Schaltphasen für das Licht im Hausflur
  • Sitzgelegenheit zum Ausruhen auf Treppenabsatz
  • Zweitschlüssel für alle Fälle bei NachbarIn hinterlegen
  • Läufer, Brücken, Teppichränder und Telefonkabel sind Stolperfallen, befestigte Auslegeware ist sicherer
  • täglich benutzte Dinge in Greifhöhe (auch in den Schränken) platzieren
  • für Kleiderschränke gibt es Kleider- oder Garderobenlifte, Montage des Toilettenpapierhalters vor dem Toilettensitz
  • Lichtschalter, Telefon und / oder Notruf sollten vom Bett aus erreichbar sein

Beantragen Sie den Zuschuss vor der Wohnungsanpassung

Die Maßnahmen für den nötigen Umbau sollten Sie zuvor genau durchdenken und planen. Für Ihre gesamte Wohnung gilt: auch eine gut durchdachte Beleuchtung ist eine wichtige Sturzprophylaxe im häuslichen Bereich.

Die von Ihnen geplante Wohnraumanpassung kann Ihre Pflegekasse mit Zuschüssen bis zu einem Betrag von maximal 4.000 € je Maßnahme fördern (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass durch die Wohnraumanpassung die Pflege zuhause ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten der Maßnahmen. Für den Zuschuss müssen Sie vor Beginn des Umbaus einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.

Gerade wenn Sie oder Ihr Angehöriger hilfebedürftig werden, stellt sich die Frage nach der Sicherheit im Wohnumfeld. Es ist wichtig, Stürze, die gerade im Alter häufig Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen, zu vermeiden. Bei nachlassender Mobilität muss oft ein Rollator oder Rollstuhl benutzt werden. Dann ist es auch notwendig, Türschwellen zu entfernen, Türen zu verbreitern oder einen Treppenlift einzubauen. Um Sturzgefähren zu vermeiden, sollten Sie an Treppen und in Bad und Toilette Handläufe und Haltestangen montieren. Stolperfallen wie etwa lose liegende Teppiche, sollten Sie entfernen.

Im Badezimmer können sogar größere Umbauten erforderlich sein, etwa wenn die Duschwanne abgeflacht oder ebenerdig gestaltet werden muss. Achten Sie darauf, dass die Böden rutschsicher sind.

Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, müssen Sie Ihre Pläne mit Ihrem Vermieter besprechen, denn er muss der Wohnungsanpassung zustimmen!

Lassen Sie sich vor der Wohnungsanpassung kompetent beraten. Meine Beratung umfasst dabei nicht nur die Klärung technischer Fragen, sondern auch Informationen zur Finanzierung und zur Planung des Verlaufs inklusive der Vermittlung von Adressen von Architekten und Handwerkern. Das Ergebnis einer Beratung kann aber auch sein, dass ein Umbau höhere Kosten verursachen würde, als ein Umzug in eine geeignete Wohnung.