Einen Pflegegrad können Sie formlos beantragen. Die meisten Pflegekassen senden nach dem formlosen Antrag einen Vordruck, der ausgefüllt werden soll. Es dürfen nur Informationen abgefragt werden, die für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit absolut erforderlich sind.
Die Pflegekasse muss dem Antragsteller innerhalb von 2 Wochen einen Termin für eine Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie in den letzten 10 Jahren wenigstens 2 Jahre als Mitglied oder als Angehöriger eines Mitgliedes versichert gewesen sein.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, leitet die Pflegekasse Ihren Antrag auf Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung oder vollstationäre Leistungen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weiter. Dieser vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches.
Zum Hausbesuch kommt entweder ein Arzt oder eine Pflegefachkraft des sozialmedizinischen Dienstes Ihrer Pflegekasse, die ihre Begutachtung jeweils auf der Grundlage des SGB XI und der Pflegebedürftigkeits- und Begutachtungs-Richtlinien durchführen müssen.