Bei Krankheit oder Erholungsurlaub der Pflegeperson, aber auch in Krisensituationen, werden die Kosten einer Ersatzpflegekraft für längstens 56 Tage im Jahr mit einem Maximalbetrag von der Pflegekasse übernommen. Die Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Entscheidend für die tageweise oder stundenweise Inanspruchnahme ist der Verhinderungsgrund der Pflegeperson. Tipp: Ausführliche Erklärungen zur Verhinderungspflege…