Bei Krankheit oder Erholungsurlaub der Pflegeperson, aber auch in Krisensituationen, werden die Kosten einer Ersatzpflegekraft für längstens 42 Tage im Jahr mit einem Maximalbetrag von der Pflegekasse übernommen. Tipp: Lesen sie unter dem nachfolgenden Link, worin sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege unterscheiden: So unterscheiden sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege