Skip to content

Thema Pflege

Pflegestufe – Pflegehilfsmittel – Widerspruch

Menu
  • Startseite
  • Lesetipps
    • Erfahrungsberichte
    • Fachliteratur
    • Kostenlose Schriften
    • Ratgeber
  • Pflegeversicherung
    • Pflegegrade
    • Bescheid und Widerspruch
    • Entlastungsbetrag
    • Pflegehilfsmittel
    • Pflegezeitgesetz
    • Wohnraumanpassung
      • Bad & WC
      • Schlafzimmer
      • Wohnzimmer
      • Küche
      • Eingangsbereich
      • Fenster & Türen
      • Schwellen & Stolperfallen
      • Sicherheit
  • Sozialhilfe
  • Lexikon
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Pflegebedarf Shop
Menu

Enzyklopädie

A B E F I K L M N P R S T U V W Z
Pa Pf

Pauschale für vollstationäre Pflege

Bei Aufenthalten im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse eine Pauschale zum pflegebedingten Aufwand dazu. Die Pauschalen wurden unabhängig vom Pflegesatz der einzelnen Einrichtung festgelegt und gelten bundesweit.

Pflegeauszeit

siehe hierzu Pflegezeit

Pflegeberatung

Jeder Versicherter, der einen Antrag im Bereich der Pflegeversicherung stellt, hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Der Anspruch erstreckt sich auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Dabei soll der Versicherte und / oder sein Angehöriger bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie…

Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige zu Hause. Das Leistungsangebot erstreckt sich über körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung und Förderung der Bewegungsfähigkeit über häusliche Krankenpflege, wie z. B. Medikamentengabe oder Verbandswechsel. Zumeist in Verbindung mit der pflegerischen Versorgung bieten die Pflegedienste auch Hilfen bei der Haushaltsführung, wie das Reinigen der Wohnung an….

Pflegegeld

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige für selbstbeschaffte Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird direkt an den Versicherten ausgezahlt. Er kann damit Hilfeleistungen frei einkaufen.

Pflegegrad

Der Pflegegrad ist eine Klassifizierung, welche Leistungen der Pflegeversicherung einer Person zustehen. Gemessen, bzw. bewertet werden die Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einer Person in sechs festgelegten Modulen: Mobilität Hier wird z. B. geprüft, ob die Person sich alleine umsetzen, vom Bett ins Badezimmer gehen kann und Treppen steigen kann Kognitive und kommunikative Fähigkeiten…

Pflegegrad 1 – Leistungen

Entlastungsbetrag monatlich 125,00 EuroPflegegeld = 0,00 Euro Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf PflegeldPflegesachleistung = 0,00 Euro Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung. Sie können aber den Entlastungsbetrag für Leistungen des Pflegedienstes einsetzen.Tages-/Nachtpflege: Sie können den Entlastungsbetrag hierfür einsetzen. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel = 40,00 Euro Wohngruppenzuschlag = 214,00 EuroVerhinderungspflege: Bei Pflegegrad…

Pflegegrad 2 – Leistungen

Entlastungsbetrag monatlich 125,00 EuroPflegegeld = monatlich 316 EuroPflegesachleistung = monatlich 689 EuroTages-/Nachtpflege= monatlich 689 Euro Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel = monatlich 40,00 Euro Wohngruppenzuschlag = monatlich 214,00 EuroVerhinderungspflege = jährlich 1.612 EuroKurzzeitpflege = jährlich 1.612 EuroWohnumfeldverbesserungen: Bei Bedarf bis zu 4.000,00 Euro Zuschuss vollstationäre Pflege = monatlich 770 Euro

Pflegegrad 3 – Leistungen

Entlastungsbetrag monatlich 125,00 EuroPflegegeld = monatlich 545 EuroPflegesachleistung = monatlich 1.298 EuroTages-/Nachtpflege= monatlich 1.298 Euro Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel = monatlich 40,00 Euro Wohngruppenzuschlag = monatlich 214,00 EuroVerhinderungspflege = jährlich 1.612 EuroKurzzeitpflege = jährlich 1.612 EuroWohnumfeldverbesserungen: Bei Bedarf bis zu 4.000,00 Euro Zuschuss vollstationäre Pflege = monatlich 1.262 Euro

Pflegegrad 4 – Leistungen

Entlastungsbetrag monatlich 125,00 EuroPflegegeld = monatlich 728 EuroPflegesachleistung = monatlich 1.612 EuroTages-/Nachtpflege= monatlich 1.612 Euro Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel = monatlich 40,00 Euro Wohngruppenzuschlag = monatlich 214,00 EuroVerhinderungspflege = jährlich 1.612 EuroKurzzeitpflege = jährlich 1.612 EuroWohnumfeldverbesserungen: Bei Bedarf bis zu 4.000,00 Euro Zuschuss vollstationäre Pflege = monatlich 1.775 Euro

Beitrags-Navigation

  • 1
  • 2
  • Next

Interessante Infos

Entlastungsbetrag
Pflegehilfsmittel
Pflegezeitgesetz
Pflege ohne Burnout

Video-Fenster

Werbung

Hier hat Spam keine Chance!

Werbung

Geprüfte Seite im WeTEST-Webkatalog...spamfree
Blog Top Liste - by TopBlogs.de Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de
thema-pflege.de Webutation
©2022 Thema Pflege | Built using WordPress and Responsive Blogily theme by Superb