So nutzen Sie das zusätzliche Betreuungsgeld (bis 2014)

Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das zusätzliche Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nicht an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann.
Es kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. In der Praxis heißt das, dass Sie das Betreuungsgeld nur von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Rechnung eines zugelassenen Anbieters einreichen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Betreuungsgeld darf nicht für pflegerische Leistungen etwa die Körperpflege oder das An- und Auskleiden und auch
  • nicht für hauswirtschaftliche Leistungen wie etwa Putzen oder Kochen, eingesetzt werden.

Da qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen eingesetzt werden müssen, kommen als Leistungserbringer vor allem folgende Angebote infrage:

  • Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
  • Tages- und Nachtpflege
  • ehrenamtliche Betreuungsdienste
  • freiberufliche Betreuungspersonen, wenn sie mit der Pflegekasse einen entsprechenden Versorgungsvertrag haben,
  • als Ansparbetrag für die Kurzzeitpflege nach Rücksprache mit der Pflegekasse.

Hinweis: Die AOK führt meines Wissens ein Projekt durch, bei dem das zusätzliche Betreuungsgeld auch über die Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden kann. Fragen Sie bei Ihrer Kasse einfach nach!

Ziel des Betreuungsgeldes ist, pflegende Angehörige zu entlasten und auch das besondere Betreuungsbedürfnis des Demenzerkrankten zu befriedigen.

Wichtig: Das heißt, auch Menschen, die nicht von Angehörigen gepflegt werden, haben grundsätzlich Anspruch auf das zusätzliche Betreuungsgeld, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Betreuungsgeld im Pflegeheim

Im Pflegeheim fließt das zusätzliche Betreuungsgeld in einen speziellen Personalschlüssel für Betreuungskräfte ein. Hier wird anhand der Anzahl der demenzerkrankten Bewohner ein Personalanspruch errechnet.
Aktuell gilt, dass für 25 Bewohner mit Betreuungsgeldanspruch die Pflegeeinrichtung eine Vollzeitstelle für eine zusätzliche Betreuungskraft von der Pflegekasse refinanziert bekommt.

Tipp: Ich biete auch Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI an. careKonzept Alltagsbetreuung ist ein anerkanntes niedrigschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot. Die Leistungen können mit der Pflegekasse abgerechnet werden.