Immer wieder erreichen mich Fragen, wie das zusätzliche Betreuungsgeld für Demenzerkrankte eingesetzt werden kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Betreuungsgeld nicht an den Pflegebdürftigen selbst ausgezahlt werden kann.
Es kann ausschließlich für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote eingesetzt werden. In der Praxis heißt das, dass Sie das Betreuungsgeld nur von der Pflegekasse erhalten, wenn Sie die Rechnung eines zugelassenen Anbieters einreichen. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden:
- Das Betreuungsgeld darf nicht für pflegerische Leistungen etwa die Körperpflege oder das An- und Auskleiden und auch
- nicht für hauswirtschaftliche Leistungen wie etwa Putzen oder Kochen, eingesetzt werden.
Da qualitätsgesicherte Betreuungseinrichtungen eingesetzt werden müssen, kommen als Leistungserbringer vor allem folgende Angebote infrage:
- Pflegedienste, die dieses spezielle Angebot vorhalten,
- Tages- und Nachtpflege
- ehrenamtliche Betreuungsdienste
- freiberufliche Betreuungspersonen, wenn sie mit der Pflegekasse einen entsprechenden Versorgungsvertrag haben,
- als Ansparbetrag für die Kurzzeitpflege nach Rücksprache mit der Pflegekasse.
Hinweis: Die AOK führt meines Wissens ein Projekt durch, bei dem das zusätzliche Betreuungsgeld auch über die Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden kann. Fragen Sie bei Ihrer Kasse einfach nach!
Ziel des Betreuungsgeldes ist, pflegende Angehörige zu entlasten und auch das besondere Betreuungsbedürfnis des Demenzerkrankten zu befriedigen.
Wichtig: Das heißt, auch Menschen, die nicht von Angehörigen gepflegt werden, haben grundsätzlich Anspruch auf das zusätzliche Betreuungsgeld, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Betreuungsgeld im Pflegeheim
Im Pflegeheim fließt das zusätzliche Betreuungsgeld in einen speziellen Personalschlüssel für Betreuungskräfte ein. Hier wird anhand der Anzahl der demenzerkrankten Bewohner ein Personalanspruch errechnet.
Aktuell gilt, dass für 25 Bewohner mit Betreuungsgeldanspruch die Pflegeeinrichtung eine Vollzeitstelle für eine zusätzliche Betreuungskraft von der Pflegekasse refinanziert bekommt.
Tipp: Ich biete auch Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI an. careKonzept Alltagsbetreuung ist ein anerkanntes niedrigschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot. Die Leistungen können mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
:Betreuungsgeld im Pflegeheim:
Hallo,
ich hoffe hier vllt noch einige Infos zu obigem Thema zu erhalten.
Wie kann es dann sein, wenn das Heim für 20 dementziell erkrankte Bewohner minimum ca.2000€/mtl. erhält, 1 Betreuungskraft nach §87b mit 27Std/Woche (1000 € Brutto)dafür beschäftigt und behauptet, dass das Budget für Anschaffungen z.B. von Bastelbedarf, Spiele, Material f. Bewegungsangebote, im Quartal mit ca. 150€ schon überschritten sei? :angel:
Wissen Sie mehr darüber?
Danke
Hallo Maria-Agnes,
wie kommen Sie denn auf die 2.000 €?
Bei 27 Stunden ist das eine etwa 70 % Stelle. Das heißt eine Vollzeitstelle würde mit ungefähr 1.428 € vergütet.
Die Gesamtbelastung des Arbeitgebers bei den 1.000 € ohne Umlage ist beispielsweise 1.195,75 €.
Das Gehalt und die Rahmenkosten werden im Rahmen der Vereinbarung des Personalschlüssels mit der Kasse vereinbart. Ich denke nicht, dass da pauschal 2.000 € eingesetzt werden.
Viele Grüße
Heike
Hallo Heike,
die Kassen zahlen doch zwischen 100-200 € für einen Dementen, je nach Schweregrad, oder? So komme ich auf minimum 2000 €/mtl für 20 Bew. Lieg ich da verkehrt?
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Viele Grüße
Maria-Agnes
Nö, so ist das nicht. Steht aber oben im Artikel:
d.h. das die Einrichtung nicht das Geld, sondern dafür eine Betreuungskraft refinanziert bekommt. Hab ich es jetzt richtig verstanden?
Dazu meine nächste Frage.
Wenn die Pflegekasse die BK bezahlt, weshalb werden die BK so schlecht bezahlt, oder weshalb gibt es diese Unterschiede der Häuser von 8,50- 11,00€ Std-Lohn?
Viele Grüße
Maria-Agnes
Hallo Maria-Agnes,
1. ja, es wird pro 25 demenzerkrankte Bewohner eine BK refinanziert.
2. keine Ahnung, woher die Gehaltsunterschiede kommen. Vielleicht liegt’s am Verhandlungsgeschick der Verantwortlichen.