Worauf Sie beim Zahnersatz achten sollten

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Kennen Sie das? Sie kaufen etwas und stellen erst, wenn es zu spät ist fest, dass der Kaufpreis höher ist, als Sie erwartet hatten. Dies kann daran liegen, dass der Verkäufer mit sogenannten versteckten Kosten arbeitet. Manchmal kann einem das sogar beim Zahnarzt passieren, dass Kosten entstehen, die man nicht erwartet hat. Gerade, wenn man eine bestimmte Behandlung wie etwa eine Wurzel- oder Parodontosebehandlung durchführen lässt, kann es je nach Zahnarzt zu erheblichen Zuzahlungen kommen. Denn nicht alle Behandlungen, die der Zahnarzt dirchführt, etwa ein Bakterienabstrich bei der Parodontosebehandlung, werden von der Kasse bezahlt.  Natürlich hat der Zahnarzt sich abgesichert und in all den Papieren, die man für die Behandlung unterschreiben musste, steht auch, dass bestimmte Kosten selbst zu tragen sind.

So richtig teuer kann die unbedachte Unterschrift werden, wenn es um Zahnersatz geht. Deshalb sollten Sie genau hinschauen, was Ihr Zahnarzt im Kostenvoranschlag angibt. Es ist nicht immer erforderlich, die teuerste Variante zu wählen. So wird bspw.  für den Zahnabdruck eine unangenehme Spange in den Mund eingeführt, damit ein Zahntechniker ein Gipsmodell herstellen kann. Aber es besteht mittlerweile auch die Möglichkeit, einen digitalen Zahnabdruck machen zu lassen. Der Vorteil des digitalen Zahnabdrucks ist, dass der Würgereiz, der bei der Standardmethode entsteht, bei der digitalen Methode entfällt. Der Nachteil ist, dass die Mehrkosten, die durch die digitale Methode entstehen, von Ihnen selbst getragen werden müssen.
Letztlich wird auf der Grundlage beider Methoden nur ein Modell Ihres Gebisses aus Gips wie diesem hergestellt.

Am besten ist es, wenn Sie Ihrem Zahnarzt von vornherein sagen, dass Sie nur die gesetzlich vorgegebenen Eigenanteile oder weitere Zuzahlungen in einem überschaubaren Rahmen übernehmen möchten. Die beste Kostenkontrolle ist Ihre Krankenkasse. Wenn Sie der Kasse Ihren Kostenvoranschlag einreichen, erhalten Sie eine Mitteilung, welche Kosten übernommen werden und welche von Ihnen zu tragen sind. Dabei spielt es auch eine erhebliche Rolle, ob Sie regelmäßig zu Zahnvorsorgeuntersuchungen gegangen sind. Zum Zahnersatz erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse grundsätzlich einen Zuschuss von 60 %. Wenn Sie aber innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung lückenlos jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung gegangen sind, erhalten Sie  70 % zu Ihrem Zahnersatz. Waren Sie in den letzten 10 Jahren regelmäßig zur Vorsorge, erhalten Sie sogar 75 % Zuschuss.

Sind Ihnen diese Kosten zu hoch, dann reden Sie noch einmal mit Ihrem Zahnarzt.