Maßnahmen mit denen die Pflege in der Wohnung erst ermöglicht oder erleichtert wird.
Die Pflegekassen können Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes übernehmen, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Zu solchen Maßnahmen gehören z.B. Badumbauten, Treppenlifter oder auch ein Umzug in eine andere Wohnung.
Als Maßnahme gilt dabei alles, was zu einem Bewertungszeitpunkt notwendig ist. Ändert sich dagegen im Verlauf eines Pflegefalles der Umfang der Pflegebedürftigkeit, können weitere Maßnahmen bezuschusst werden.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse einen Betrag in Höhe von 4.000 € je Pflegebedürftigem.