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  • 5. August 2018

Rechtsmittelbelehrung

In der Rechtsmittelbelehrung teilt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, z. B. eine Behörde oder die Krankenkasse, dem Empfänger mit, dass und auf welche Weise er gegen  die Entscheidung vorgehen kann. Die Rechtsmittelbelehrung muss jedem Bescheid beigefügt werden. In ihr müssen die Form, Frist und die genaue Bezeichnung der Stelle, bei der das Rechtsmittel eingelegt werden muss, angegeben werden.

Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der Bekanntgabe der Rechtsmittelehrung zu laufen. Fehlt die Rechtsmittelbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf längstens ein Jahr ab Bekanntgabe der Entscheidung.