In der Rechtsmittelbelehrung teilt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, z. B. eine Behörde oder die Krankenkasse, dem Empfänger mit, dass und auf welche Weise er gegen die Entscheidung vorgehen kann. Die Rechtsmittelbelehrung muss jedem Bescheid beigefügt werden. In ihr müssen die Form, Frist und die genaue Bezeichnung der Stelle, bei der das Rechtsmittel eingelegt werden…