Entlastungsbetrag monatlich 125,00 Euro
Pflegegeld = 0,00 Euro
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegeld
Pflegesachleistung = 0,00 Euro
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung. Sie können aber den Entlastungsbetrag für Leistungen des Pflegedienstes einsetzen.
Tages-/Nachtpflege: Sie können den Entlastungsbetrag hierfür einsetzen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel = 40,00 Euro
Wohngruppenzuschlag = 214,00 Euro
Verhinderungspflege: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.
Kurzzeitpflege: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Sie können aber den Entlastungsbetrag hierfür einsetzen.
Wohnumfeldverbesserungen: Bei Bedarf bis zu 4.000,00 Euro Zuschuss