Jeder Versicherter, der einen Antrag im Bereich der Pflegeversicherung stellt, hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Der Anspruch erstreckt sich auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Dabei soll der Versicherte und / oder sein Angehöriger bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie…