Aufwendungszuschuss

In Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige, die in die Tagespflege gehen oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung sind, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Investitionskosten beantragen.

Diese Kosten können dann als sogenannter Aufwendungszuschuss bewilligt werden. Der Aufwendungszuschuss ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person.

Der Aufwendungszuschuss ist eine eigenständige Leistung, die an den berechtigten Personenkreis des Sozialen Entschädigungsrechtes erbracht werden kann.

Tipp: Weitere Informationen für Menschen aus der Städteregion Aachen erhalten Sie auf der Seite der Städteregion: Aufwendungszuschuss

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