• Allgemein
  • 3. Oktober 2021

Arbeitsverhinderung, kurzfristige

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich Pflege oder Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen braucht, kann sich jede Arbeitnehmer:in für bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Das ist in § 2 Pflegezeitgesetz geregelt.
Diese Zeit soll von der Arbeitnehmer:in in erster Linie dazu genutzt werden, die Pflege zu organisieren. Das heißt, sie kann sich über Pflegeleistungsangebote informieren, Behörden aufsuchen oder die nötigen weiteren Schritte einleiten, damit die geeignete pflegerische Versorgung des Angehörigen gewährleistet ist.

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