Wenn ein naher Angehöriger plötzlich Pflege oder Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen braucht, kann sich jede Arbeitnehmer:in für bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Das ist in § 2 Pflegezeitgesetz geregelt. Diese Zeit soll von der Arbeitnehmer:in in erster Linie dazu genutzt werden, die Pflege zu organisieren. Das heißt, sie kann…