Wenn es einen Preis für Wortschöpfungen gäbe, hätte die Bundesregierung ihn mit ihrer neuesten Wortschöpfung „Pflegebedürftigenbeteiligungs-Verordnung“ wahrlich verdient. Allerdings ist dieser Begriff nicht nur eine Wortschöpfung, sondern eine Verordnung, der der Bundesrat zugestimmt hat. Sie regelt eine stärkere Beteiligung der Betroffenen- und Selbsthilfeorganisationen in den Bereichen der Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, der Qualitätsentwicklung und […]
Einträge in der Kategorie: Pflegebedürftigkeit
Faltblatt zur Pflegebegutachtung...
Der MDK informiert mit einem Faltblatt über die Pflegebegutachtung zur Einstufung in eine Pflegestufe. Die kleine Broschüre soll helfen, den Antragstellern und ihren Angehörigen die Angst vor der Begutachtung zu nehmen. Es werden in groben Zügen notwendige Informationen zur Pflegeeinstufung gegeben. Sie erfahren anhand des Faltblattes
Kaum Rehabilitationspotenzial be...
Wenn der Gutachter des MDKs die Pflegebedürftigkeit eines Versicherten überprüfen und einstufen muss, ist er auch verpflichtet, zu prüfen, ob ein Rhabilitationsbedarf besteht. Ziel dieser Prüfung ist, dass der Pflegebedürftigkeit entgegen gewirkt werden soll, denn es ist wichtig, dass ein Mensch seinen Alltag selbstständig oder zumindest mit möglichst wenig Hilfe bewältigen kann. Doch wie sieht […]
Begutachtungspraxis des MDKs sol...
Wenn im Jahr 2013 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Kraft tritt, soll sich auch die Begutachtungspraxis des MDKs verbessern. Was genau sich 2013 ändern soll, lesen Sie hier: Die Pflegekasse muss grundsätzlich spätestens 5 Wochen nach dem Eingang des Antrages entscheiden, also einen Bescheid erlassen. Wird die Pflegestufe nicht innerhalb dieser gesetzlichen Frist mitgeteilt, bzw. wird innerhalb […]
Urteil: Fahrt zum Arzt ist Pfleg...
Immer wieder ist es strittig, wann die Fahrzeit von der Wohnung des Pflegebedürftigen zur Arztpraxis als Pflegezeit berechnet werden muss und damit auch Einfluss auf die Pflegestufe hat. Diese Frage klärte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) am 02.02.2012. Aus Sicht des LSG sei es unerheblich, ob der Pflegebedürftige auch während der Fahrt Hilfe benötigt. Es ist […]
Auch Alleinstehende haben Anspru...
Auch Alleinstehende, die grundsätzlich die Voraussetzungen für das zusätzliche Betreuungsgeld erfüllen, haben auch Anspruch auf die Nutzung dieses Betreuungsgeld es. Das heißt, die Pflegekasse darf das zusätzliche Betreuungsgeld einem so genannten Anspruchsberechtigten nicht nur deshalb nicht gewährt werden, weil er keine pflegenden Angehörigen oder keine (ehrenamtliche) Pflegeperson hat.