Eine Eiche und ein Schilfrohr stritten über ihre Stärke. Als ein heftiger Sturm aufkam, beugte und wiegte sich das Schilfrohr im Wind, um nicht entwurzelt zu werden. Die Eiche aber blieb aufrecht stehen und wurde entwurzelt.
Autor: Heike Bohnes
Zitat der Woche: George Orwell
Die Zeit vergeht nicht schneller als früher, aber wir laufen eiliger an ihr vorbei.
Urteil: An- und Ausziehen eines Stützkorsetts ist verordnungsfähig
Das An- und Ausziehen einer stabilisierenden Korsage ist vergleichbar mit dem An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Kompressionsklasse 2. Und deshalb unterliegt das An- und Ausziehen der Korsage (Gilchristverband) genauso der Behandlungspflege wie die Kompressionsstrümpfe. So urteilte das Bundessozialgericht bereits im Jahr 2014 unter dem Aktenzeichen: B 3 KR 2/13 R. Beim Gilchrisverband handelt es […]
Zitat der Woche: Abraham Lincoln
Halte dir jeden Tag 30 Minuten für deine Sorgen frei und in dieser Zeit mache ein Nickerchen.
So finanziert die Kasse mehr Entlastungsleistungen
Bereits im Mai diesen Jahres habe ich auf die Möglichkeit hingewiesen, 40 % der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umzuwandeln. Ende des Jahres sind die „fetten Zeiten“ mit Hilfe der angesparten Betreuungsleistungen aus den Jahren 2015 und 2016 vorbei. Diejenigen, die die angesparten Leistungen aus den Jahren 2015 und 2016 bis zum 31.12.2018 nicht aufgebraucht haben, verlieren […]
Zitat der Woche: Søren Kierkegaard
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts. Leben muß man es vorwärts.
Urteil: Kein Anspruch auf Pflegegeld am 1. des Monats
Das Sozialgericht Gießen hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass Versicherte keinen Anspruch darauf haben, dass das Pflegegeld zum 1. des Monats auf ihrem Konto ist. Zunächst stellte das Gericht fest, dass das SGB XI keine ausdrückliche Regelung enthalte, wann das Pflegegeld fällig ist. Deshalb müsse auf die allgemeinen Regelungen in §§ 41, 40 Abs. 1 SGB […]
Zitat der Woche: Schwedische Volksweisheit
Die Erinnerung malt meist mit goldenem Pinsel.
Schon gewusst? Was Sie zur Widerspruchsfrist wissen müssen
Wenn es um die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid der Pflegekasse (oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie einer Behörde) geht, gibt es viele Irrtümer. Der wohl verbreitetste Irrtum: die Widerspruchsfrist sei 4 Wochen. Das ist falsch! Zudem ist eine solche Auskunft zum Nachteil des Widerspruchberechtigten! Die Widerspruchsfrist gegen einen Bescheid beträgt immer 1 Monat….
Zitat der woche: chinesische Weisheit
Gegenseitige Hilfe macht selbst arme Leute reich.