Warum es sich lohnt, Widerspruch einzulegen

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Im Oktober 2015 hat die Tochter eines pflegebedürftigen, sehr kranken Mannes einen Höherstufungsantrag in die Pflegestufe III bei dessen Pflegekasse gestellt. Der Atrag wurde mit Bausch und Bogen abgelehnt. Eine Empfehlung führte die Tochter zu mir.
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Im Rahmen einer Vollmacht übernahm ich die Durchführung des Widerspruchsverfahrens. Die Tochter konnte sich also davon unbelastet um ihren Vater kümmern.
Am letzten Freitag konnte ich der Tochter dann eine freudige Nachricht übermitteln: nach zähem Ringen mit der privaten Pflegekasse habe ich jetzt die Pflegestufe III für ihren Vater durchgesetzt.
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Das bedeutet für Tochter und Vater eine Nachzahlung an Pflegegeld von 1.890 € und zukünftig monatlich 270 € mehr Pflegegeld. Neben dem höheren Pflegegeld erhöht sch auch der Anspruch der Tochter auf Einzahlung von Rentenbeiträgen (Pflegerente).
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Dabei hatte die Tochter keinrlei Aufwand, denn ich habe mich um alles gekümmert. Trotzdem war sie immer über den Verfahrensstand informiert.
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Und noch eine gute Nachricht gab es für die Tochter: weil ich als Rentenberaterin zugelassen bin, Rechtsdienstleistungen im Bereich der Pflegeversicherung zu erbringen, muss die Kasse die Kosten des Verfahrens (also meine Rechnung) erstatten.
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Ich glaube, da hatte eine Familie in ein richtig gutes Wochenende. 🙂
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Tipp: Sollte auch Ihr Antrag auf eine Pflegestufe oder ein Höherstufungsantrag abgelehnt worden sein, dann rufen Sie mich unverbindlich an! Wir besprechen das mögliche Vorgehen.
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