Wir brauchen keinen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Seit mehr als 2 Jahren liegen die Empfehlungen des so genannten Beirates, den die Bundesregierung damals einberief, vor. Demnach werden gerade die Bedürfnisse von Menschen mit einer Demenzerkrankung nach Anleitung, Beaufsichtigung und Betreuung nich ausreichend berücksichtigt. Der tatsächliche Zeitbedarf gehe deutlich über den „heute berücksichtigten Zeitansatz hinaus“.

Laut der Kommission kommen vor allem Zuwendung und Kommunikation, was auf viele Demenzerkrankte positiv wirke, zu kurz. Den Angehörigen und auch den Pflegekräften in Heimen fehle dazu zudem die Zeit.

Kommentar: Liebe Leute! Die aktuell geltenden Begutachtungs-Richtlinien geben sehr wohl die Möglichkeit her, den Bedarf an Anleitung und Beaufsichtigung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit Demenzerkrankter zu berücksichtigen. Allein die Praxis ist eine andere.

Es muss nicht unbedingt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff kreiert werden, um Pflegebedürftigen in ihrem Hilfebedarf gerecht zu werden. Es müssen wirklich unabhängige Gutachter her, die die Pflegebedürftigkeit beurteilen und nicht letztlich doch von den Krankenkassen Abhängige.

Es kann nicht funktionieren, wenn Gutachter etwa danach beurteilt würden, wie viele „hohe“ Pflegestufen sie statistisch gesehen, bei ihren Begutachtungen haben.

So lange es letztendlich doch immer noch darum geht, wie teuer ein “Pflegefall“ wird, hilft auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff niemandem.

Vielleicht wird er dazu führen, dass manche Menschen, die heute keine Pflegestufe erreichen, dann die Pflegestufe 1 bekommen – allerdings die Pflegestufe 1 von 5 möglichen Pflegestufen.

Wie hoch soll dann das Pflegegeld sein? Vielleicht 50 €? Und was bitte schön kann der Pflegebedürftige denn damit an Pflege einkaufen?

Nein, aus meiner Sicht brauchen wir keinen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Wir brauchen Gutachter, die die vorhandenen Regelungen sach- und fachgerecht, sowie aufrichtig und konsequent anwenden. Allein dieses Vorgehen würde die Zahl der in eine Pflegestufe eingestuften pflegebedürftigen Menschen erheblich erhöhen.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Augenwischerei, die Hoffnungen schürt, die am Ende niemand erfüllen wird – weder die Regierung, noch die Pflegekassen.