Wenn Sie bei Ihrer Pflegekasse eine Leistung beantragen, kann es Ihnen manchmal so vorkommen, als wären Sie ein Bittsteller. Dabei geht es bei den Leistungen der Kasse, wie etwa Pflegestufe oder Pflegehilfsmittel um Versicherungsleistungen, auf die Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben. Viele Anträge werden von den Pflegekassen mit der Begründung, dass die Voraussetzungen […]
Einträge mit dem Schlagwort Pflegestufe
Video: So nutzen Sie die Dienstl...
Seit einiger Zeit besteht für die Gutachter der medizinischen Dienste im Begutachtungsverfahren zur Pflegeeinstufung ein Verhaltenskodex: die Dienstleistungs-Richtlinie. Inhalt dieser Richtlinie können für ein Begutachtungsverfahren oder dessen Vorbereitung durchaus wichtig sein. So habe ich als Pflegesachverständige und Vertreterin von Pflegebedürftigen bereits einige „Erfolge“ mit meinem Hinweis „Aber laut der geltenden Dienstleistungs-Richtlinie müssen Sie das.“ gehabt.
Urteil: Niedrigere Pflegestufe n...
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat am 20.01.2014 ein wegweisendes Urteil gesprochen: Der Kläger wurde durch einen Bescheid vom 23.11.2010 ab dem 01.10.2010 in die Pflegestufe I eingestuft. Er erhielt Pflegegeld. Im MDK-Gutachten, das Grundlage der Einstufung war, wurde ein Pflegebedarf von 86 Minuten täglich festgestellt. Im Dezember 2012 erfolgte eine erneute Begutachtung durch eine andere […]
Der Pflegestufenratgeber
Da die Kassen für jede höhere Pflegestufe mehr Geld zahlen müssen, ist das Bestreben der Gutachter, die Pflegestufen möglichst niedrig zu halten. Zumindest lässt es sich nicht anders erklären, dass bei etwa der Hälfte der Einstufungsbescheide Widerspruch eingelegt wird und die meisten Widersprüche auch erfolgreich sind. Wer es sich nicht zutraut, selbst eine Widerspruchsbegründung bei […]
Vermeiden Sie diese 3 Fehler bei...
Die Richtlinien und Regeln, die bei einer Begutachtung zur Pflegestufe angewendet werden, können für den Laien verwirrend sein. Denn nicht jeder Hilfebedarf spielt für die Pflegestufe eine Rolle. Die Pflegeeinstufung erfolgt nach den so genannte „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches„. Diese Richtlinien für die Gutachter verbindlich. Obwohl […]
In eigener Sache: Rechtsdienstle...
Als Hilfesuchender, der sich damit auseinandersetzt, einen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzureichen, werden Sie im Internet schnell fündig. Hier bieten sich neben Rechtsanwälten auch einige andere Helfer an, die gewerblich (teilweise nebenberuflich) die Begleitung im Widerspruchsverfahren als Pflegesachverständiger oder Pflegeberater sehr preiswert (oder scheinbar preiswert 😉 ) anbieten. Als Kunde sollten Sie hier […]
Kommentar zum „neuen Pfleg...
Mit der stufenweisen Pflegereform soll im Jahr 2017 (endlich?) der so genannte „neue Pflegebedürftigkeitsbegriff“ eingeführt werden. Die Frage ist, was kommt auf uns bzw. die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, zu, wenn es diesen neuen Begriff geben wird? Wird dann wirklich alles besser? Eine unabhängige Einschätzung lesen Sie auf www.pflegeberatung-aachen.de
Heimlich still und leise… ...
Haben Sie es mitbekommen? Am 10.09.2013 hat das Bundesministerium für Gesundheit den „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren“, die nach § 18b SGB XI erstellt werden musste, zugestimmt. Nun ist es amtlich, dass die Gutachter des MDK, von Medicproof oder auch vom Sozialmedizinischen Dienst der Bundesknappschaft Bahn, See freundlich sein müssen. Ich gebe zu, […]
Pflegestufe: Im Zweifel für den ...
Das Sozialgericht (SG) Münster hat bereits am 10.02.2012, entschieden, dass in einem Grenzfall die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter bei der Pflegeeinstufung einen großzügigen Maßstab ansetzen müssen. Das heißt, wenn ein Gutachten die Schwelle zur Pflegestufe III um nur wenige Minuten verfehlt, ist es aus Sicht des Gerichtes geboten, eine Korrektur der Einschätzung des zeitlichen […]
Faltblatt zur Pflegebegutachtung...
Der MDK informiert mit einem Faltblatt über die Pflegebegutachtung zur Einstufung in eine Pflegestufe. Die kleine Broschüre soll helfen, den Antragstellern und ihren Angehörigen die Angst vor der Begutachtung zu nehmen. Es werden in groben Zügen notwendige Informationen zur Pflegeeinstufung gegeben. Sie erfahren anhand des Faltblattes