Wenn Sie einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt haben, werden Sie vom Medizinischen Dienst, der für Ihre Krankenkasse zuständig ist, begutachtet. Je nach Kasse kann das folgender Dienst sein:
- gesetzliche Pflegekassen = Medizinischer Dienst
- Bundesknappschaft Bahn See = Sozialmedizinischer Dienst
- Private Pflegekassen = Medicproof