Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht die teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung (Pflegeheim).

Tipp: Lesen sie unter dem nachfolgenden Link, worin sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege unterscheiden: So unterscheiden sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

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