siehe hierzu Kombinationspflege
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Kombinationspflege
Der Gesetzestext des § 38 SGB XI ist etwas sperrig und sagt folgendes aus: Wird die zustehende Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch genommen, erhält der Pflegebedürftige daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. Um zu verdeutlichen, was damit gemeint ist, eignet sich…