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  • 3. Oktober 2021

Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige zu Hause. Das Leistungsangebot erstreckt sich über körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung und Förderung der Bewegungsfähigkeit über häusliche Krankenpflege, wie z. B. Medikamentengabe oder Verbandswechsel. Zumeist in Verbindung mit der pflegerischen Versorgung bieten die Pflegedienste auch Hilfen bei der Haushaltsführung, wie das Reinigen der Wohnung an.

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Kosten des Pflegedienstes im Rahmen der Pflegesachleistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen.
Die Behandlungspflege, also medizinische Pflege wird unabhängig von einem Pflegegrad von der Krankenversicherung übernommen.