Nachdem Sie einen Antrag bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse gestellt haben, erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid ist ein sogenannter Verwaltungsakt. Mit dem Bescheid muss daher eine sogenannte Rechtsmittelbelehrung erfolgen.
In der Rechtsmittelbelehrung wird über die Möglichkeiten, gegen die Entscheidung der Kasse vorzugehen, beschrieben.
Gegen einen Bescheid kann innerhalb 1 Monats Widerspruch eingelegt werden. Fehlt die Rechtsmittelbelehrung, so verlängert sich diese Widerspruchsfrist auf ein Jahr.