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Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Kürze

Posted on 26. Oktober 2015 by Heike Bohnes

RechtIm Jahr 2017 soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Für die Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben, wird es eine Übergangsregelung geben, so dass sie nicht alle neu begutachtet werden müssen. Zudem soll die private Zuzahlung bei Pflege in einem Pflegeheim reduziert und vereinheitlicht werden. Dazu sollen die nachfolgenden Punkte umgesetzt werden:

  • Bei bestehenden Pflegestufen erfolgt der Übergang zu den Pflegegraden 2017 automatisch. Das heißt, Pflegebedürftige, deren Alltagskompetenz nicht eingeschränkt ist, werden zur Pflegestufe um einen Pflegegrad heraufgesetzt. Wer also Pflegestufe I hat erhält den Pflegegrad 2 und wer Pflegestufe II hat, bekommt Pflegegrad 3.
    Bei Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird der Pflegegrad um zwei Stufen erhöht: Wer also Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz hat, hat erhält den Pflegegrad 3 und wer Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz hat, bekommt Pflegegrad 4.
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  • Pflegebedürftige, die derzeit unter die so genannte Härtefallregelung fallen (III+), werden in den Pflegegrad 5 eingestuft.
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  • Die Leistungskomplexe in der ambulanten Pflege und die Pflegesätze in Pflegeheimen werden ab Januar 2017 an die Pflegegrade angepasst.
    .
  • Die Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 – 5 sollen bei einer vollstationären Pflege den gleichen pflegebedingten Eigenanteil bezahlen. Aufgrund der unterschiedlichen Pflegesätze in den Einrichtungen kann dieser Anteil zwar von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich sein, innerhalb der jeweiligen Einrichtung ist er jedoch für alle Heimbewohner gleich.
    Im Bundesdurchschnitt soll der pflegebedingte Eigenanteil im Jahr der Einführung (2017) bei etwa 580 € liegen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten müssen weiterhin vollständig vom Heimbewohner selbst bezahlt werden.
    .
  • Bis Ende Juni 2020 soll es ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungssystem in stationären Pflegeeinrichtungen geben.

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2 thoughts on “Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Kürze”

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