Wo bleiben die Kinder bei den neuen Pflegegraden?

rolliDurch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll 2017 alles besser werden. – Zumindest für Demenzerkrankte, die derzeit in aller Munde und  Gedanken zu sein scheinen.
Doch wie sieht es mit den pflegebedürftigen Kindern aus? Wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ihnen und ihren Eltern gerecht?
Es gibt (berechtigte) Befürchtungen, dass es den Kindern bei den neuen Pflegegraden so ergeht, wie es den Demenzerkrankten bei den Pflegestufen erging: sie werden nicht ausreichend bzw. angemessen berücksichtigt.

Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien leben in einer ganz besonderen Situation. Das ist nicht mit den älteren und alten Pflegebedürftigen zu vergleichen. Es gibt ein anderes Krankheitsspektrum, wie etwa Autismus, und damit auch andere Pflegebedarfe. Hierauf macht auch der Berufsverband Kinderkrankenpflege e. V. (BeKD) aufmerksam.

Aus Sicht des BeKD muss die Pflegebedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen immer auch im Zusammenhang mit dem Unterstützungsbedarf der Eltern erfasst werden. Zusammen mit dem Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) hat der BeKD deshalb ein Projekt zur Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen initiiert und finanziert. Im Rahmen dieses Projekts wird ein Einschätzungsinstrument zur Erhebung des Pflegebedarfs bei Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Mit diesem Instrument soll auch explizit der Unterstützungsbedarf der Eltern bei der Pflege ihrer Kinder erfasst und abgebildet werden.
Im Januar 2015 wurde der erste Zwischenbericht zum Projekt veröffentlicht.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie hier: Download Vortrag „Kinderpflege“
Bericht des Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld, den Sie hier herunterladen können: Die Einschätzung des pflegerischen Unterstützungsbedarfs kranker Kinder und ihrer Eltern