Wie Sie die Neuerungen der Pflegeversicherung 2013 nutzen: Pflegestufe 0

neuÜberall im Netz können Sie lesen, welche Neuerungen es mit Eintritt in das Jahr 2013 in der Pflegeversicherung gegeben hat. Allerdings erfahren Sie kaum, wie Sie diese Neuerungen für sich und Ihren pflegebedürftigen Angehörigen nutzen können.

Ich werde Ihnen daher in den nächsten Tagen erklären, was Sie tun können, um die neuen Leistungen zu erhalten. Heute geht es um

Die neue Pflegestufe 0 für Demenzerkrankte



Wenn Ihr Angehöriger eine Demenzerkrankung hat, die dem erhöhten Betreuungsbedarf nach § 45 a SGB XI entspricht, dann besteht seit diesem Jahr auch Anspruch auf Leistungen der Pflegestufe 0. Das heißt, wenn Ihr Angehöriger bereits das zusätzliche Betreuungsgeld von 100 oder 200 € monatlich erhält, hat er seit Januar auch einen Anspruch auf

  • ein Pflegegeld von monatlich 120 €.
    Dieses Pflegegeld wird – anders als das zusätzliche Betreuungsgeld – direkt an den Versicherten, also Ihren demenzerkrankten Angehörigen, ausgezahlt. Damit können Sie für Ihren demenzerkrankten Angehörigen Leistungen von selbst beschafften Pflegepersonen, bspw. einem Nachbarn, der das turnusmäßige Putzen der Treppe übernimmt,  oder einem Bekannten, der das Einkaufen begleitet, honorieren.

oder

  • Pflegesachleistungen von monatlich bis zu 225 €
    Die Pflegesachleistungen können nur von beruflich Pflegenden, das ist z. B. ein Pflegedienst, abgerechnet werden.  Der eingesetzte Dienst muss einen so genannten Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben, um die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen zu können.
    Für Sie heißt das: nur wenn der Dienstleister diesen Versorgungsvertrag hat, können Sie von ihm Leistungen mit einem Wert von bis zu 225 € monatlich in Anspruch nehmen, den die Pflegekasse bezahlt.

So kommen Sie an die Leistungen: Da die Pflegekasse Ihres Angehörigen weiß, wenn bzw. dass  er das Betreuungsgeld erhält, sollten Sie von der Kasse automatisch über Ihre neuen Optionen informiert worden sein und wählen können, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Sollte Die Kasse sich jedoch nicht gemeldet haben, ist es sinnvoll, dass schriftlich mitteilen, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen möchten.

Sollten Ihr Angehöriger trotz einer Demenzerkrankung noch kein Betreuungsgeld erhalten, dann ist es jetzt an der Zeit, (noch einmal) einen Antrag zu stellen. Wenn Ihr demenzerkrankter Angehöriger noch nicht eingestuft ist, haben Sie absolut nichts zu verlieren. Wann ein Anspruch auf das zusätzliche Betreuungsgeld besteht, können Sie hier unter Leistungen nachlesen.

Hinweis: Ich verwende bei meinen Erläuterungen zwar nur den Personenkreis der Demenzerkrankten, der Sachverhalt gilt aber für alle Personen, die dieses Betreuungsgeld erhalten. Das umfasst nicht nur Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, sondern auch Personen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.