Seit mehr als 2 Jahren liegen die Empfehlungen des so genannten Beirates, den die Bundesregierung damals einberief, vor. Demnach werden gerade die Bedürfnisse von Menschen mit einer Demenzerkrankung nach Anleitung, Beaufsichtigung und Betreuung nich ausreichend berücksichtigt. Der tatsächliche Zeitbedarf gehe deutlich über den „heute berücksichtigten Zeitansatz hinaus“.
Laut der Kommission kommen vor allem Zuwendung und Kommunikation, was auf viele Demenzerkrankte positiv wirke, zu kurz. Den Angehörigen und auch den Pflegekräften in Heimen fehle dazu zudem die Zeit.
Kommentar: Liebe Leute! Die aktuell geltenden Begutachtungs-Richtlinien geben sehr wohl die Möglichkeit her, den Bedarf an Anleitung und Beaufsichtigung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit Demenzerkrankter zu berücksichtigen. Allein die Praxis ist eine andere.
Es muss nicht unbedingt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff kreiert werden, um Pflegebedürftigen in ihrem Hilfebedarf gerecht zu werden. Es müssen wirklich unabhängige Gutachter her, die die Pflegebedürftigkeit beurteilen und nicht letztlich doch von den Krankenkassen Abhängige.
Es kann nicht funktionieren, wenn Gutachter etwa danach beurteilt würden, wie viele „hohe“ Pflegestufen sie statistisch gesehen, bei ihren Begutachtungen haben.
So lange es letztendlich doch immer noch darum geht, wie teuer ein “Pflegefall“ wird, hilft auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff niemandem.
Vielleicht wird er dazu führen, dass manche Menschen, die heute keine Pflegestufe erreichen, dann die Pflegestufe 1 bekommen – allerdings die Pflegestufe 1 von 5 möglichen Pflegestufen.
Wie hoch soll dann das Pflegegeld sein? Vielleicht 50 €? Und was bitte schön kann der Pflegebedürftige denn damit an Pflege einkaufen?
Nein, aus meiner Sicht brauchen wir keinen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Wir brauchen Gutachter, die die vorhandenen Regelungen sach- und fachgerecht, sowie aufrichtig und konsequent anwenden. Allein dieses Vorgehen würde die Zahl der in eine Pflegestufe eingestuften pflegebedürftigen Menschen erheblich erhöhen.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Augenwischerei, die Hoffnungen schürt, die am Ende niemand erfüllen wird – weder die Regierung, noch die Pflegekassen.
Hallo Frau Bohnes,
ich finde was sie schreiben sehr mutig. Ich glaube auch, daß Sie Recht haben. Im Grunde werden wir von vorne bis hinten betrogen.
Danke für die ehrlichen Worte.
Hallo Gast,
ich denke nicht, dass es mutig ist, wenn ich hier meine Meinung äußere. Es sei denn Sie sind der Meinung, es ist grundsätzlich mutig das zu sagen, was man für die Wahrheit hält. 😉
Trotzdem: vielen Dank für Ihr Kompliment.
Hallo Frau Bohnes,
Sie schreiben das was viele denken, aber es wird schon immer getrickst um von Problemen abzulenken. Man gibt dem „Kind“ neue Namen um die Verwirrung noch größer zu machen. Dadurch gewinnt man Zeit um die wirklichen Probleme zu verschleiern. Siehe Arbeitsamt = ARGE = Jobcenter usw.
Jetzt fallen die Zivildienststellen weg, wir haben Pflegenotstand usw.
Wieviele „neue“ Gutachter werden dann benötigt?
Werden, wie schon bei uns erfolgt, (wegen einer Knieschiene) sogenannte „Pflegeberatungsdienste“ von den Krankenkassen beauftragt weil der MDK überlastet ist?
Unabhängige Gutachter reihe ich in das Land der Fabeln ein.
Da ist es doch nicht verwunderlich das, bevor darüber Aufregung erfolgt, schnell etwas nachgeschoben wird.
Bevor darüber nachgedacht werden kann wird schon wieder eine andere S.. durch’s Dorf getrieben.
Hallo Dieter,
ich komme aus dem Land der Fabeln, denn ich bin eine unabhängige Gutachterin. 🙂
Was mich in Bezug auf den „neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“ wirklich ärgert ist, dass er als eine totale Verbesserung verkauft wird.
Schaut man aber genau hin, stellt man fest, dass der Aufwand einer Begutachtung und die Begründung von Hilfebedarf für den Laien erst einmal nur schwieriger wird.
Hinzu kommt, dass die Aktivierung, also die Förderung der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen, bestraft wird.
Das ist bei der aktuellen Regelung anders!
Hallo Frau Bohnes,
wenn ich die skandalöse Vorgehensweise von 3 ! „unabhängigen“ Gutachtern an dieser Stelle beschreiben würde, wäre kaum noch
Platz für andere Kommentare.
Hier wird mal eben ganz einfach ein pflegebedürftiger Mensch, bei dem der Zeitaufwand für die reine Pflege, also keineswegs für Betreuung, weit über das Mindestmaß zur Einstufung III hinausgeht, in die Pflegestufe 0 eingestuft, immerhin hat der Folgegutachter die Pflegestufe I „ermittelt“ und der 3. Gutachter hat seinem Kollegen auch kein Auge ausgekratzt, indem er dessen unfaßbare Dreistheit bestätigt hat. Die Angelegenheit liegt jetzt bei Gericht, und ich werde wahrscheinlich Anzeige erstatten wegen willkürlicher Vorenthaltung gesetzlich berechtigter Ansprüche.
Schön, dass Sie initiativ werden. Meinen sehr knapp bemessenen Freiraum neben der Pflege für meine Mutter werde ich dafür inves-tieren, anderen Geschädigten zu helfen, bzw. dabei helfen, dass sie
von vornherein nicht um ihre berechtigten Ansprüche gebracht werden.
Gruß
Maria
Hallo Maria,
Ihre Geschichte ist mir nicht unbekannt. Schließlich komme ich bei diesen Fällen oft als unabhängige Pflegesachverständige dazu. Aber es ist wirklich ärgerlich, wie mit hilfebedürftiegen Menschen und deren Angehörigen umgegangen wird.
Wenn sich nur 30 % nicht wehren und keinen Widerspruch gegen einen falschen Bescheid einlegen, sparen die Pflegekassen eine ganz schöne Summe Geld.
Viele Grüße!