Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für die pflegenden Angehörigen auch Rentenbeiträge. Die Grundvoraussetzung für die Rentenversicherungsbeiträge ist, dass die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und auch keine Vollrente wegen Alters bezieht und die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht hat. Zudem muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 10…