Für pflegebedürftige Personen, die mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind, steht ein kombiniertes Budget für die Verhinderungspflege von aktuell 3.539 € (Summe Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege) zur Verfügung. Dieses Budget nnnt sich Entlastungsbudget.
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Entlastungsbudget
Seit dem 01.07.2025 gibt es das Entlastungsbudget. Es handelt sich um einen gemeinsamen Jahresbetrag, der die bisher getrennten Leistungen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenfasst. Seither haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, ein flexibles, gemeinsames Budget von jährlich bis zu 3.539 Euro. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten, die früher erfüllt werden musste, entfällt.