Entlastungsbudget

Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft sind, ein kombiniertes Budget für die Verhinderungspflege von 3.386 € (Summe Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege) zur Verfügung.

Ab dem 1. Juli 2025 können alle Pflegebedürftigen das Entlastungsbudget nutzen.