Wenn die Pflegeperson unmittelbar vor der Pflegetätigkeit pflichtversichert in der der Arbeitslosenversicherung war, etwa durch eine Teilzeitstelle, oder eine Leistung nach dem SGB III, wie z. B. Arbeitslosengeld bezogen hat, hat sie Anspruch auf eine Weiterversicherung. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden aus 50 % der monatlichen Bezugsgröße berechnet. Für Pflegepersonen besteht damit die Möglichkeit, nach […]
Arbeitsverhinderung, kurzfristig...
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich Pflege oder Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen braucht, kann sich jede Arbeitnehmer:in für bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Das ist in § 2 Pflegezeitgesetz geregelt. Diese Zeit soll von der Arbeitnehmer:in in erster Linie dazu genutzt werden, die Pflege zu organisieren. Das heißt, sie kann […]