Pflegende Angehörige können für 24 Monate die Familienpflege-Teilzeit – ähnlich der Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen, in dem der Pflegewillige arbeitet, mindestens 25 Arbeitnehmer hat. Der Arbeitnehmer muss bei der Familienpflegezeit mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Da sich mit der verkürzten Arbeitszeit ein geringerer Verdienst einhergeht, kann der pflegende Angehörige auch hier ein zinsloses Darlehen beantragen. Auf die Familienpflege-Teilzeit besteht ein Rechtsanspruch, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt und der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 1 hat.