Rehabilitation

Pflegende Angehörige tun sich schwer damit, etwas für sich selbst zu tun, etwa in Kur zu fahren. Seit 2013 sind bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für die pflegenden Angehörigen deren besondere Belange zu berücksichtigen. Dazu gehört auch, dass pflegende Angehörige die Möglichkeit erhalten, zu ihrer eigenen Rehabilitationsmaßnahme den pflegebedürftigen Angehörigen mitzunehmen. Die Versorgung des Pflegebedürftigen wird dann über die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sichergestellt.