Ein besonderes Weihnachtsgeschenk

(c) www.pixabay.com/lu_lettering

Fragen Sie sich, was Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen dieses Jahr zu Weihnachten schenken können? Das ist gar nicht so einfach. Denn zumeist haben gerade ältere Menschen schon alles.
Ein ganz besonders tolles Geschenk ist für den Beschenkten daher oft „Zeit“. Wenn Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen Zeit mit Ihnen oder der ganzen Familie schenken, dann ist die Freude ganz sicher vorprogrammiert.
Damit es nicht hektisch wird und Sie alle Vorbereitungen treffen können, können Sie Ihr Zeitgeschenk bspw. im Rahmen eines selbst erstellten Gutscheines verschenken.

Toll ist so ein Zeitgeschenk am besten in Kombination mit einer gemeinsamen Aktion, wie etwa einem Theaterbesuch, einem Ausflug, einer Hafenrundfahrt oder einem gemeinsamen Essen in einem schönen Restaurant.
Aber denken Sie daran, dass, wenn Sie für einen Pflegebedürftigen bspw. einen Ausflug planen, es wichtig ist, vorher einige Fragen zu klären:

  • Ist Ihr Angehöriger bspw. auf einen Rollstuhl angewiesen, so ist zu prüfen, ob Zugänge zum Restaurant oder auf ein Boot barrierefrei sind.
  • Gibt es eine Behindertentoilette, die ein Rollstuhlfahrer benutzen kann?
  • Ist das Restaurant auf Rollstuhlfahrer eingestellt? Gibt es am Tisch den notwendigen Wendekreis?
  • Ist der Zugang zur Toilette auch für eine erblindete Person zu bewältigen?
  • Oder: Kann das Umfeld mit der Demenzerkrankung und den Besonderheiten Ihres Angehörigen umgehen?
  • Besteht die Möglichkeit eigenes, behindertenadaptiertes Besteck und Geschirr mitzubringen?
  • Gibt es eine Möglichkeit, also genug Platz, um Ihrem Angehörigen zu helfen, Inkontinenzeinlagen zu wechseln.
  • Ist das Umfeld leise genug, dass ein Schwerhöriger sich an Gesprächen gut beteiligen kann?

Was genau zu beachten ist, ist natürlich individuell verschieden. Setzen Sie sich daher mit der Situation Ihres Angehörigen vorher auseinander und planen Sie gut.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, mit dem Restaurantinhaber, dem Bootskapitän oder dem Theater vorher Kontakt aufzunehmen und offene Fragen zu klären. So eröffnen sich manchmal Möglichkeiten, mit denen man gar nicht gerechnet hat.

Wenn Sie in diesem Jahr einen solchen Gutschein zu Weihnachten verschenken, dann ist Ihnen doppelte Freude sicher. Einmal die Freude, wenn Sie den Gutschein überreichen und zum zweiten Mal, wenn Sie Ihr Geschenk gemeinsam mit Ihrem Angehörigen einlösen.