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Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI mit Kassenabrechnung

Posted on 14. April 2014 by Heike Bohnes

DaumenhochSeit dem 01. März 2014 ist carekonzept pflegeberatung anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI. Das heißt, ich bin zugelassen, bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3, die nur Pflegegeld beziehen, zwei mal im Jahr (bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 einmal pro Quartal) einen „Qualitätssicherungsbesuch“, den so genannten Beratungseinsatz durchführen.

Hinweis: Wenn ein Pflegegrad 1 besteht, sind diese Beratungsbesuche zwar keine Pflicht, können aber freiwillig in Anspruch genommen werden.

Ziel dieser vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Einsätze ist, die Pflegebedürftigen und deren Angehörige im Hinblick auf Verbesserungs- oder Entlastungsmöglichkeiten bei der häuslichen Pflege zu informieren. Aber auch Fragen zur Pflegehöherstufung oder Hilfsmittelbeschaffung sowie praktische Tipps zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie können im Rahmen dieser Besuche besprochen werden.

Diese Beratungseinsätze sollen auch dabei helfen, dass Missstände, wie etwa eine vernachlässigende Pflege oder unerkannte Mängel erkannt und beseitigt oder verhindert werden.
Nimmt ein Pflegebdürftiger einen vorgeschriebenen Beratungsbesuch auch nach einer entsprechenden Erinnerung nicht in Anspruch, darf die Pflegekasse die Zahlung des Pflegegeldes einstellen. Die Kasse zahlt dann erst wieder, wenn der notwendige Beratungsbesuch erfolgt ist, oder wenn der Pflegebdürftige Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt.

Der Beratungsbesuch wird von der Pflegekasse des Pflegebdürftigen bezahlt und ist für ihn und seine Angehörigen völlig kostenlos. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich zu informieren!

Ich biete meinen Kunden an, nicht nur an, die vorgeschriebenen Beratungsbesuche durchzuführen, sondern auch, die Termine für sie im Blick zu behalten und für anstehende Besuche automatisch Termine vorzuschlagen.

Wenn ein regelmäßiger Hilfebedarf im Rahmen des Pflegegrades 1 besteht, sind diese Beratungsbesuche zwar keine Pflicht, können aber freiwillig in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Ich führe diese Beratungsbesuche nur im Postleitzahlenbereich 52078 und für Beratungskunden durch.

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3 thoughts on “Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI mit Kassenabrechnung”

  1. Nina Kniely sagt:
    14. April 2014 um 07:40 Uhr

    Hallo, ich bins wieder 🙂
    Sie haben auf Ihrer Seite einen Link zur Bodenseepflege (24 Std Kräfte),- kooperieren Sie hier und wenn ja, wie sind Ihre Erfahrungen??
    Oder wen bzw welche Agentur können Sie empfehlen (bitte jedoch nicht Caritas 24!)

  2. Pflegeberater & Pflegesachverständige in Deutschland sagt:
    14. April 2014 um 11:23 Uhr

    Hallo,
    ich gehe davon aus, dass es sich um eine Google-Werbung (die auch als Google Anzeige gekennzeichnet ist) handelt(e).
    Ich kooperiere mit keiner Agentur. Leider nur regional arbeitet SenoPart (www.senopart.de) von Frau Dukat, die ich ohne Umschweife empfehlen kann. Sinnvoll ist es, sich einmal beim BHSB umzuschauen (www.bhsb.de), das ist ein Verband für Vermittlungsagenturen, die sich mit ihrem Beitritt bestimmten Qualitätskriterien unterworfen haben.
    Die Kriterien findet man auf der Seite vom BHSB.

  3. Pingback: Pandemiebedingte Änderungen in der Pflegeversicherung

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