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Absicht oder gepennt? Keine teilstationäre Hilfe bei Pflegestufe 0

Posted on 13. Februar 2013 by Heike Bohnes

gehtgarnichtMenschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die der Pflegestufe 0 angehören, haben seit Beginn diesen Jahres Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 225 € pro Monat. Allerdings ist diese Pflegesachleistung beschränkt auf die ambulante Hilfe durch einen Pflegedienst.

Während Pflegebedürftige der Pflegestufen 1 bis 3 entscheiden können, ob sie die Pflegesachleistungen für ambulante (Pflegedienst) oder teilstationäre Hilfen (Tages- oder Nachtpflege) einsetzen, haben Pflegebedürftige der Pflegestugfe 0 keine Wahl.
In § 123 SGB XI ist die Übergangsregelung für die Pflegestufe 0 festgelegt. Hier wird bezüglich des Anspruchs auf die Pflegesachleistungen darauf verwiesen, dass der Anspruch sich nach § 36 SGB XI richtet. Der § 36 SGB XI regelt allein die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst.

Es steht den Kassen jedoch frei, etwa im Rahmen ihrer in der Satzung entsprechend geregelten Selbstverwaltung, die Leistung auch im teilstationären Bereich zu gewähren.
Ein einklagbarer Rechtsanspruch besteht für die Versicherten allerdings nicht.

Kommentar: Ich denke, hier hat der Gesetzgeber – wieder einmal – zu kurz gedacht. Denn die Tagespflege ist ja gerade für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und deren Angehörige eine tolle Einrichtung. Ich bin der festen Überzeugung, dass Herr Bahr gar nicht weiß, dass es diese „Versorgungslücke“ bei Pflegestufe 0 gibt. In jedem Fall ist das eine ärgerliche Sache.

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9 thoughts on “Absicht oder gepennt? Keine teilstationäre Hilfe bei Pflegestufe 0”

  1. Anton sagt:
    13. Februar 2013 um 12:32 Uhr

    Ob Absicht oder nicht. Beides ist für diese Regierung blamabel denn das zeigt dass sie nicht in der Lage sind Gesetze bis zu ende zu denken.

  2. careKonzept Sachverständigenbüro sagt:
    13. Februar 2013 um 12:40 Uhr

    Also ich denke, dass es Absicht war. So blöd darf man als Gesetzgeber doch nicht sein, dass man die Konsequenzen eines Gesetzes nicht überblickt.

  3. careKonzept Sachverständigenbüro sagt:
    13. Februar 2013 um 12:40 Uhr

    Also ich denke, dass es Absicht war. So blöd darf man als Gesetzgeber doch nicht sein, dass man die Konsequenzen eines Gesetzes nicht überblickt.

  4. Pflegeberater & Pflegesachverständige in Deutschland sagt:
    13. Februar 2013 um 12:42 Uhr

    Ich denke, dass es Kalkül ist. Durch diese Gesetzeslücke spart die Pflegekasse eine Menge Geld.

  5. Pflegeberater & Pflegesachverständige in Deutschland sagt:
    13. Februar 2013 um 12:42 Uhr

    Ich denke, dass es Kalkül ist. Durch diese Gesetzeslücke spart die Pflegekasse eine Menge Geld.

  6. careKonzept Sachverständigenbüro sagt:
    13. Februar 2013 um 12:46 Uhr

    [Comment imported from blog]

  7. careKonzept Sachverständigenbüro sagt:
    13. Februar 2013 um 12:46 Uhr

    [Comment imported from blog]

  8. Pflegeberater & Pflegesachverständige in Deutschland sagt:
    13. Februar 2013 um 12:46 Uhr

    [Comment imported from blog]

  9. Pflegeberater & Pflegesachverständige in Deutschland sagt:
    13. Februar 2013 um 12:46 Uhr

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