Wann unterliegen Einnahmen aus der Pflegeversicherung der Einkommenssteuerpflicht? Das Pflegegeld muss nicht versteuert werden, wenn es der Versicherte behält oder an einen nahen Verwandten (Ehegatte, Lebensgefährte, Kind, Enkel u.ä.), die mit ihrer Hilfe eine so genannte sittliche Pflicht erfüllt, weitergibt (§ 3 Nr. 36 EstG). Auch der Entlastungsbetrag ist für den Versicherten einkommenssteuerfrei. Da der…