Die Pflegezeit entlastet bei überraschender Pflegebedürftigkeit Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ermöglicht es Ihnen als berufstätigem Angehörigen, sich bei eingetretener Pflegebedürftigkeit eines nahen Verwandten um die Organisation der Pflege zu kümmern oder auch die Pflege selbst für einen befristeten Zeitraum zu übernehmen. Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, bei einer akut aufgetretenen Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen […]
Pflegezeitgesetz
Das Pflegezeitgesetz soll Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen oder deren Pflege zu organisieren. Damit soll die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert werden.