Nachbarschaftshilfe im Rahmen der Pflegeversicherung hat mit Nachbarschaft wenig zu tun. Es geht vielmehr um Personen, die sich aus einem besonderen Engagament gegenüber dem Pflegebedürftgen an seiner Betreuung beteiligen und so die Pflegeperson entlasten. Ein Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein. Er darf nicht gleichzeitig die Pflegeperson des Pflegebedürftigen sein. Zudem darf er mit dem Pflegebedürftigen nicht…