diehe hierzu: Arbeitsverhinderung, kurzfristige
Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht die teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung (Pflegeheim). Tipp: Lesen sie unter dem nachfolgenden Link, worin sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege unterscheiden: So unterscheiden sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Leistungen der Pflegekasse
Die Leistungen der Pflegekasse sind nach Pflegegraden gestaffelt: Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegerad 5
MD – früher: MDK
siehe Medizinischer Dienst
Medicproof
siehe hierzu: Medizinischer Dienst
Medizinischer Dienst
Wenn Sie einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt haben, werden Sie vom Medizinischen Dienst, der für Ihre Krankenkasse zuständig ist, begutachtet. Je nach Kasse kann das folgender Dienst sein: gesetzliche Pflegekassen = Medizinischer Dienst Bundesknappschaft Bahn See = Sozialmedizinischer Dienst Private Pflegekassen = Medicproof
Nachbarschaftshelfer – Nac...
Nachbarschaftshilfe im Rahmen der Pflegeversicherung hat mit Nachbarschaft wenig zu tun. Es geht vielmehr um Personen, die sich aus einem besonderen Engagament gegenüber dem Pflegebedürftgen an seiner Betreuung beteiligen und so die Pflegeperson entlasten. Ein Nachbarschaftshelfer muss volljährig sein. Er darf nicht gleichzeitig die Pflegeperson des Pflegebedürftigen sein. Zudem darf er mit dem Pflegebedürftigen nicht […]
Nachtpflege
Tages- oder Nachtpflege soll die Pflegeperson(en) entlasten und im besten Fall eine Heimaufnahme vermeiden bzw. hinauszögern. Die Tagespflege kann ohne Anrechnung auf die Sachleistung bzw. das Pflegegeld in Anspruch genommen werden.
Pauschale für vollstationäre Pfl...
Bei Aufenthalten im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse eine Pauschale zum pflegebedingten Aufwand dazu. Die Pauschalen wurden unabhängig vom Pflegesatz der einzelnen Einrichtung festgelegt und gelten bundesweit.
Pflegeauszeit
siehe hierzu Pflegezeit