Wegen Pandemie: Auslandsurlaubsverbot für Deutsche

Im Moment finden trotz hoher Infektionszahlen viele Lockerungen statt. Herausgestellt hat sich zwischenzeitlich, dass die schwersten Gefährdungen von Urlaubern, die aus dem Ausland zurückkommen, mitgebracht werden. Nun sieht sich der Gesetzgeber gezwungen, zu reagieren.
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Die politische Ampel hat per Sonderverordnung verfügt, dass bis zum 31.12.2022 für alle Deutschen ein privates Urlaubsverbot im Ausland ausgesprochen wird. Dies hat zur Folge, dass Deutsche in diesem Jahr keine Auslandsurlaube buchen können.
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Bereits gebuchte Reisen müssen vom Veranstalter abgesagt werden. Schon bezahlte Kosten werden den Betroffenen zu 100 % erstattet.
Die Reiseveranstalter erhalten für ihre Ausfälle eine Corono-Schnellhilfe. Die Höhe der Schnellhilfe wird sich an den angenommenen Buchungen der Reiseveranstalter im Jahr 2019 orientieren. So soll gewährleistet werden, dass die Auswirkungen der Lock-Downs aus den Jahren 2020 und 2021 keine Auswirkung auf die Höhe der Entschädigungen haben.
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Ab sofort werden an den Flughäfen und Bahnhöfen so genannte „National-Checkpoints“ errichtet, an denen die Herkunft der Reisenden geprüft wird. Sollte eine Person deutscher Staatsangehörigkeit an einem dieser Checkpoints angetroffen werden, wird dieser ein individuelles Reiseverbot erteilt.
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Wer gegen dieses Reiseverbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 € rechnen. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten verhängt werden.
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Der Möglichkeit selbstorganisierter Reisen, die an den „National-Checkpoints“ vorbei organisiert werden, soll mit mobilen „National-Checkpoints“ entgegengewirkt werden.
Die „National-Checkpoints“ werden dem Aufgabenbereich der Ordnungsbehörden zugeordnet.
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Reisen ins Ausland aus beruflichem Anlass bleiben von dieser befristeten Regelung ausgenommen.