Telefonische Begutachtung nochmals verlängert

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Aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemiebedingungen wurde die telefonische Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch die Medizinischen Dienste bis zum 30.06.2021 verlängert. Das heißt, Begutachtungen werden weiterhin ohne Hausbesuch beim Versicherten durchgeführt.

Da die Infektionszahlen nach wie vor hoch sind, sollen die Versicherten mit der telefonischen Begutachtung geschützt werden. Denn gerade für Personen, die z. B. an Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen leiden, oder bei denen Faktoren wie Adipositas (Fettleibigkeit) und Rauchen zutreffen, besteht ein besonderes Risiko, sich mit COVID zu infizieren. Ebenfalls betroffen sind Patienten mit unterdrücktem Immunsystem etwa wegen einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen der Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie etwa Cortison.

Die Meinungen zu den telefonischen Begutachtungen gehen auseinander. Sehen die einen einen Vorteil darin, finden andere wiederum, dass ein Telefonat die Pflegesituation nicht ausreichend darstellen kann. So bleiben die Begutachtungen weiterhin ein Glücksspiel. Das Ergebnis einer jeden Begutachtung ist abhängig vom Gutachter und seiner Erfahrung.

Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit kann man aber nicht mit einem Mobilen Casino vergleichen. Denn egal, ob die Begutachtung telefonisch oder als Hausbesuch stattfindet, entscheidend ist, wie der Pflegebedürftige und / oder seine Pflegeperson im Gespräch mit dem Gutachter argumentiert.