Anfang April war es noch möglich und deshalb fand vom 10. – 12. April in Saarbrücken das „Erste Pflegebratungsforum“ statt. Veranstalter war das Gesundheitsministerium des Saarlandes.
Die Praktiker*innen stellten im Hinblick auf die Pflegeberatung fest, dass die Umsetzung der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI sich je nach Bundesland zwischen Aufbruch und Systemversagen befindet.
Aktuell werden die Pflegestützpunkte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe unterstützt, das Ehrenamt in der Beratung zu fördern.
Dennoch habe die Pflegeberatung, als professionelles Casemanagement eine große Bedeutung. Das Casemanagement erreiche die Versicherten jedoch nicht in ausreichendem Maß, da die meisten Kassen ihrem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen.
Der Rechtswissenschaftler Thomas Klie bezeichnete die Pflegeberatung als „förderaler und kassenspezifischer Flickenteppich“. Vielerorts funktioniere die Pflegeberatung nicht, weil die Kassen nicht kontrolliert würden, ob sie den Rechtsanspruch ihrer Versicherten auch umsetzen. Dies sei ein vom GKV-Spitzenverband wissentlich geduldetes „Systemversagen“.
Gefordert wurden die zeitnahe Einrichtung „virtueller Pflegestützpunkte“, über die alle Leistungen digital einsehbar und abrufbar sein sollen.
Die Menschen bräuchten „Komplex-Kompetenz-Zentren“, die alle Kompetenzen unter einem Dache vereinigen würden.
Was das bedeutet
Zusammenfassend wurde auf dem Kongress also festgestellt, dass das Konzept „Pflegeberatung nach § 7a SGB XI“ nach 10 Jahren gescheitert scheint. Was die Versicherten erhalten sind allgemeine Informationen, die sie auch im Internet ohne viel Aufwand finden können.
Das so wichtige Casemanagement wird von den Kassen nicht angeboten bzw. durchgeführt.
Aus meiner Sicht ist das Projekt, die Pflegeberatung von „ehrenamtlichen Laien“, die zwar geschult werden, aber eben doch Laien bleiben, durchführen zu lassen, nicht zielführend.
Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen benötigen dringend eine unabhängige und vor allem begleitende Beratung. Es muss ein konkreter Ansprechpartner vorhanden sein, der die häusliche Situation mit der Zeit kennt und auf Anfragen individuell reagieren kann.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kassen weiterhin keine freien Pflegeberater mit entsprechender Aus- und Weiterbildung anerkennen. Es ist aber auch nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die Kassen nicht zwingt, freie Pflegeberater, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, als solche anzuerkennen. So hätten die Versicherten die Wahl und eine gute Beratungsqualität würde sich langfristig sicher durchsetzen.
Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!