Corona sorgt für weitgreifende Veränderungen in unser aller Leben. Auch die Pflegekassen haben sich auf die Situation eingestellt.
Folgende Änderungen gelten ab sofort aufgrund der Corona-Krise:
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 2 SGB XI sind ausgesetzt
Die Pflegekassen verzichten bis 30. September 2020 auf alle Beratungsbesuche für die Pflegegrade 2 – 5. Die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen für fehlende Nachweise, wie Leistungskürzungen werden ausgesetzt.
. - Die 5-wöchige Bearbeitungsfrist für Anträge wird ausgesetzt
Die Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen für Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen soll bundesweit einheitliche Kriterien für das Vorliegen eines besonders dringlichen Entscheidungsbedarfs festlegen. Wiederholungsbegutachtungen werden nicht durchgeführt.
. - Die Medizinischen Dienste führen keine persönlichen Begutachtungen mehr durch
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen tragen zum Infektionsschutz bei, indem sie keine persönlichen Begutachtungen in der ambulanten und stationären Pflege mehr durchführen. Notwendige Begutachtungen sollen jedoch nicht komplett entfallen, sondern auf ein telefonisches, leitfadengestütztes Vorgehen umgestellt werden.
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Kommen Sie gut durch diese schwierige Zeit und bleiben Sie zuversichtlich.
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Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!