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Der Weg von Pflegegrad 2 in den Pflegegrad 3

Posted on 29. Oktober 2019 by Heike Bohnes

…. ist zumindest für rein körperlich Erkrankte schwierig.

In letzter Zeit häufen sich bei mir die Anfragen wegen eines Widerspruchs von Pflegebedürftigen, die trotz erheblicher körperlicher Einschränkungen keinen Pflegegrad 3 erhalten haben.

Nun ja, es wundert mich ehrlich gesagt nicht. Denn bis 2016 wurden ja (angeblich) Demenzerkrankte  und psychisch Kranke bei der Begutachtung bzw. Zuordnung in eine Pflegestufe benachteiligt.
Ich fand nicht, dass dies der Fall war, denn man konnte argumentieren und den individuellen Fall darstellen. Zudem wurde die aktivierende Pflege, also die Beteiligung des Pflegebedürftigen, gefördert. Dies musste dann auch bewertet werden.
Insofern hatte ich damals in Widerspruchsverfahren nur wenige Probleme zu erreichen, dass die speziellen psychischen oder kognitiven  Einschränkungen von Pflegebedürftigen anerkannt wurden.

Heute, also seit 2017 ist das anders. Das Begutachtungsverfahren ist sehr starr ausgerichtet. Es lässt keinerlei Argumentationsspielraum. Eine aktivierende Pflege erscheint im Hinblick auf einen Pflegegrad eher schädlich. Vielmehr gilt: wer nicht ins Korsett passt, bekommt auch keines, selbst wenn er es benötigen sollte.

Im neuen Verfahren findet tatsächlich eine Benachteiligung statt. Denn die körperlich eingeschränkten Menschen haben es extrem schwer, in den Pflegegrad 3 eingestuft zu werden. Über den Pflegegrad 4 möchte ich da gar nicht erst sprechen.
Und ja, aufgrund der Starrheit des Verfahrens liegt jetzt eine echte Benachteiligung vor.

10 Jahre hat der Gesetzgeber für das neue Begutachtungsinstrument gebraucht. Was ist dabei herausgekommen?
Ein für Laien unverständliches System, das selbst Profis nur noch mit einem entsprechenden Programm berechnen können. Zudem hat eine neue Ungerechtigkeit die alte Ungerechtigkeit einfach nur abgelöst.
Leidtragende sind wie so oft bei uns die Schwachen und Hilfebedürftigen.

Manchmal bin ich wirklich ratlos, wie ich einem Menschen erklären soll, warum sein Hilfebedarf, der nicht berücksichtigt wurde, nicht zwangsläufig zu einem höheren Pflegegrad führt, wenn er denn berücksichtigt wird. Diese „Gewichtung“ der einzelnen Module ist einem Menschen, der Hilfe benötigt, nur schwer zu vermitteln.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

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